CRA-Selbsteinschätzung
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Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

ViaGuardium UG (haftungsbeschränkt)
ViaGuardium
Leopoldstraße 2-8
32051 Herford

E-Mail: [email protected]
Telefon: 015171703420

Link zur Website: https://viagard.de/
Link zum Impressum: https://viagard.de/impressum

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Bereitstellung einer softwaregestützten Selbsteinschätzung zur Verordnung (EU) 2024/2847

(Cyber Resilience Act) nebst zugehörigem Bericht; Entwicklung, Implementierung, Vertrieb und Wartung von

Softwarelösungen zur Unterstützung sicherheitsrelevanter Prozesse; Schulung und technischer Support im

genannten Bereich.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

So funktioniert unser Werkzeug für Sie als Kunde (Hersteller eines Produkts mit digitalen Elementen, z. B. eines Geräts, einer Maschine oder einer Software):

1. Zugang und Angaben zum Produkt

Zunächst erhalten Sie von uns den Online-Zugang zu unserem Werkzeug. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch einen Fragebogen geführt und machen Angaben zu Ihrem Produkt. Die Fragen sind bewusst als Alltagsfragen formuliert, damit sie auch ohne eigene Sicherheitsabteilung zu beantworten sind.

Abgefragt werden unter anderem:

Produkt und Kernfunktion: (Worum handelt es sich, und welche Aufgabe erfüllt das Produkt?)

Schnittstellen und Anbindung: (Über welche Wege ist das Produkt erreichbar – Internet, lokales Netz, Kabel?)

Verarbeitete Daten: (Verarbeitet das Produkt etwa personenbezogene Daten, Zugangsdaten oder Steuerbefehle?)

Einsatzumgebung und Bedienung: (Wo wird das Produkt betrieben, wer hat Zugang, und wer bedient es?)

2. Automatisierte Auswertung

Sobald Sie alle Angaben erfasst haben, wertet das Werkzeug sie aus. Es prüft, ob die Verordnung (EU) 2024/2847 auf Ihr Produkt anwendbar ist, ordnet es anhand der angegebenen Kernfunktion einer Produktklasse nach Anhang III oder IV zu, ermittelt die Risikoklassen je Schnittstelle und Schutzgut und leitet daraus die einschlägigen Anforderungen aus Anhang I der Verordnung ab.

Die Herleitung folgt der BSI TR-03183-1. Diese ist eine Auslegungshilfe und keine harmonisierte Norm; eine Vermutungswirkung nach Artikel 27 der Verordnung entfaltet sie nicht. Verbindlich ist der Verordnungstext.

3. Das Ergebnis: Ihr Bericht

Als Ergebnis erzeugt das Werkzeug automatisiert einen strukturierten Bericht, den Sie als PDF und als JSON-Datei herunterladen können. Der Bericht weist zu jeder Einstufung aus, welche Ihrer Angaben zu ihr geführt hat, und benennt auch die nicht einschlägigen Anforderungen samt Begründung.

Das Ergebnis ist eine Selbsteinschätzung und damit eine Indikation – keine Konformitätsbewertung im Sinne der Verordnung und keine Rechtsberatung. Der Bericht ersetzt weder die technische Dokumentation nach Artikel 31 noch das Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 32; beides bleibt Pflicht des Herstellers. Wo die Verordnung die Beteiligung einer benannten Stelle verlangt, kann das Werkzeug diese nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben haftet der Hersteller; das Werkzeug rechnet mit dem, was eingegeben wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:

Unsere Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA teilweise um:

  • Optimierung der PDF-Generierung für vollständige PDF/UA-Konformität
  • Verbesserung der Tastaturnavigation in komplexen Anwendungsbereichen (insbesondere im mehrstufigen Fragebogen)
  • Erweiterte Textalternativen für grafische Darstellungen und Datenvisualisierungen
  • Regelmäßige Schulungen unseres Entwicklungsteams zu barrierefreier Webentwicklung

Technische Spezifikationen

Die Barrierefreiheit dieser Webseite wurde unter Verwendung folgender Technologien entwickelt und getestet:

  • HTML5 mit semantischen Elementen
  • CSS3 (lokal gehostete Schriftarten)
  • Unterschiedliche Frameworks für Backend
  • Responsive Design mit Media Queries

Für die optimale Nutzung empfehlen wir aktuelle Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) sowie aktuelle Screenreader-Software (z.B. NVDA, JAWS, VoiceOver).

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: [email protected]

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